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Zahnärztin Dr. Ute Gresch
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Festzuschuss und freie Therapiewahl bei Zahnersatz

Ob Krone, Brücke oder Prothese – wenn Zahnersatz notwendig wird, sind ganz unterschiedliche Varianten möglich. Der Gesetzgeber sieht eine so genannte Regelversorgung vor.

Die Regelversorgung ist eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Lösung, die sich an den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert. Daran beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen mit einem befundorientierten Festzuschuss.

Der Zuschuss richtet sich also nicht nach der Art des Zahnersatzes, sondern nach dem Ausgangsbefund, egal für welche Lösung man sich entscheidet. Ein Katalog von Befunden bildet dabei die Basis für die Beurteilung. Der Patient kann die Therapie in Absprache mit seinem Zahnarzt frei wählen. Auch wer sich für eine ästhetisch und funktionell hochwertige Therapie, z.B. für implantatgetragenen Zahnersatz entscheidet, erhält einen Zuschuss von der gesetzlichen Krankenkasse, wird aber mit einer entsprechend hohen Eigenbeteiligung rechnen müssen.

Nach eingehender Untersuchung und Beratung erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan, der den Befund, die entsprechende Regelversorgung, die tatsächliche Therapieplanung, das geplante Material, das Honorar des Zahnarztes sowie die Laborkosten aufschlüsselt. Dieser muss bei der Krankenkasse eingereicht und genehmigt werden. Alle über den Festzuschuss hinausgehenden Kosten trägt der Patient selbst.

Wenn zu erwarten ist, dass umfangreiche Therapien anstehen, um ein intaktes und gesundes Gebiss wiederherzustellen, empfiehlt sich auch eine Zusatzversicherung für Zahnersatz.


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